Das neue FFG kommt! - Ein Update des BVR
Berlin, 20.12.2024
Die ersten Pressemeldungen waren schon am Mittwoch heraus. Es wurde verkündet, dass der Ausschuss für Kultur und Medien der ehemaligen Ampelkoalition sich nun doch geeinigt hat. Damit zeichnete sich ab, was wenige Tage vorher unmöglich schien.
Die CDU hatte bereits vorher zugestimmt, dass das FFG auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt werden konnte. Der Ausschuss für Kultur und Medien verabschiedete am Mittwoch erneut die Beschlussvorlage und mit Spannung durfte man die Abstimmungen, die für Donnerstagabend und Freitagmittag angesetzt waren, erwarten.
Das FFG hat auf Druck der FDP erneut Federn gelassen
Die Frage blieb offen, was verabschiedet wird. Denn das FFG hat auf Druck der FDP erneut Federn gelassen: Der Diversitätsbeirat wurde gestrichen, die Medienleistungen der privaten Rundfunkanbieter wurden erhöht, was weniger Referenzgelder bedeutet, und die Verpflichtung zur Altersvorsorge für die Filmteams wurde ebenfalls gestrichen.
Was ist der bessere Weg: alt oder neu?
Viele haben sich quer durch die Branche die Frage gestellt, was ist nun der bessere Weg: altes FFG wird verlängert oder neues FFG soll kommen. Die FFA hat in dieser unübersichtlichen Lage doppelt arbeiten müssen: Version A und Version B.
Was kommt, was ist drin?
Nun steht fest: Die Beteiligung an den Referenzmitteln für Regie und Drehbuch sind in Kraft gesetzt, die Verpflichtung für die faire Bezahlung der Filmteams nach Tarif und die Bezahlung der Filmurheber nach gemeinsamen Vergütungsregeln (§ 81) ebenfalls. Die neue Liste der Festivals für die Anerkennung von Referenzpunkten sind gesetzt und für die Produzenten sind die bedingt rückzahlbaren Darlehn in Zuschüsse umgewandelt. Die Richtlinie der BKM wird ebenfalls im Januar in Kraft gesetzt.
Was fehlt?
Zwei wesentliche angekündigte Maßnahmen fehlen: Es wird keine Investitionsverpflichtung geben. Ein Steueranreizmodell ist nicht in Sicht. Da es keinen beschlossenen Haushalt der Bundesregierung gibt, können zudem alle neuen Förderstränge der BKM wie für Entwicklungsförderung und die Kinos nicht in Kraft treten, nur die alten können fortgesetzt werden, sind die Haushalte, auch des Kuratoriums Junger Deutscher Film nicht vollständig.
Hier werden Übergangsregelungen aufgebaut werden müssen. Denn mit einem Wechsel der Bundesregierung ist nicht vor dem späten Frühjahr zu rechnen, mit einem beschlossenen Bundeshaushalt noch später.
Was bleibt?
Dank sei an dieser Stelle allen ausgesprochen, die sich seit knapp drei Jahren für Veränderung und Fortschritt eingesetzt haben, Dank sei allen ausgesprochen, die zugehört haben und die Belange der Regie, des Drehbuchs und der Teams gehört haben – in den Institutionen, in der Regierung, in den Parteien, in der Branche. Selten zuvor haben so viele Gespräche auch untereinander stattgefunden und allein das ist ein gutes Zeichen. Denn jeder wusste, es geht nicht mehr so weiter wie bisher.
Und jetzt?
Es muss weiter gehen. Die angefangenen Entwicklungen müssen weiter verfolgt werden. Das Steueranreizmodell muss entwickelt werden, wenn wir nicht weiter zusehen wollen, dass deutsche Produktionen und Kreative ins Ausland abwandern. Die Investitionsverpflichtung muss kommen, wie in nahezu allen anderen europäischen Ländern. Die gesellschaftlich wichtigen Themen Diversität und faire Arbeitsbedingungen und Honorierungen müssen erneut auf die Tagesordnung.
Und wir brauchen eine Diskussion über unsere Kunst. Denn am Anfang steht immer noch eine Idee, eine Vision und es wird immer die Menschen brauchen, die diese in die Welt setzen, damit sie auch verkauft werden kann. Das Ausland macht es uns vor. 49% Anteil des französischen Marktes sind französische Filme. Warum ist das so? Das müssen wir – alle in der Branche - lernen. Dann läuft es auch wieder.
Detaillierte Informationen können nachgefragt werden.
Ein Zoom zum Thema wird Mitte Januar eingerichtet.
Cornelia Grünberg
Filmpolitische Sprecherin des BVR
Jobst Oetzmann
Geschäftsführer BVR